
Swissness – Wie viel Schweiz steckt wirklich in deinem Snack?
Swissness klingt einfach – ist es aber nicht.
Wer heute im Laden "Schweizer Produkt" liest, geht davon aus: Das kommt aus der Schweiz. Klar. Doch so klar ist das nicht. Denn wie viel Schweiz drin sein muss, damit man "Schweiz" draufschreiben darf, ist gesetzlich geregelt – und zwar nicht gerade simpel.
Wir von Fruuna haben das Swissness-Webinar besucht und uns durch das Regelwerk gearbeitet. Hier kommt unser Fazit – verständlich erklärt, klar positioniert.
1. Was bedeutet Swissness überhaupt?
"Swissness" steht für die geschützte Herkunftsbezeichnung Schweiz. Sie darf nicht einfach so verwendet werden – denn sie steht für Qualität, Glaubwürdigkeit und Herkunft. Aber wann genau darf ein Produkt mit Schweizer Kreuz oder dem Begriff "Schweiz" werben?
Laut Gesetz gilt bei Lebensmitteln:
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Mindestens 80 % der Rohstoffe müssen aus der Schweiz stammen
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Der wesentliche Verarbeitungsschritt muss in der Schweiz stattfinden
Das heisst: Wenn auf einem Produkt «Schweizer Früchte» oder «Hergestellt in der Schweiz» steht, dann müssen diese Bedingungen erfüllt sein.
2. Und bei Fruuna?
Für uns ist’s einfach – weil wir’s ehrlich halten:
✅ Wenn Schweizer Früchte draufstehen, sind Schweizer Früchte drin.
✅ Verarbeitet (also gefriergetrocknet) wird bei uns – in Horn am Bodensee.
✅ Wenn eine Frucht in der Schweiz nicht verfügbar ist (z. B. Mango oder Orange), kommunizieren wir das klar.
Wir setzen auf maximale Transparenz. Swissness ist für uns kein Verkaufslabel – sondern eine Haltung.
3. Warum das für dich wichtig ist
Weil Herkunft Vertrauen schafft. Weil Regionalität sinnvoll ist. Und weil du ein Recht darauf hast zu wissen, woher dein Produkt kommt. Swissness ist mehr als ein Marketing-Wort – es ist ein Qualitätsversprechen, das auch eingehalten werden muss.
Fazit:
Fruuna = Wenn Schweiz draufsteht, ist auch Schweiz drin. Ganz einfach.
Und wenn nicht? Dann sagen wir das auch.
👉 Mehr zu unseren Produkten und ihrer Herkunft findest du auf: www.fruuna.ch
Quellen: Swissness-Webinar vom 04.09.2025 – veranstaltet durch Switzerland Global Enterprise und das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum